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 Mietrecht/Wohnungseigentum

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Mietrecht/Wohnungseigentum

Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht gilt seit 1951. Das Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Mieteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 II WEG).Rechtsanwalt Rechtsanwaelte Hattingen Notar

Das Verhältnis der Mieteigentümer untereinander bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Gemeinschaft. Auch enthält in der Regel die Teilungserklärung Regelungen über das Verhältnis der Wohnungseigentüer untereinander.

Wohnungseigentum entsteht in der Regel durch die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers, in der unter anderem auch die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer verbindlich festgelegt wird. Die Unterschrift unter der Teilungserklärung ist notariell zu beglaubigen.

Das Mietrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das insbesondere durch die zwischen den einzelnen Amtsgerichten unterschiedliche Rechtssprechung geprägt ist. Herr Rechtsanwalt Hasebrink ist seit der Gründung der Kanzlei schwerpunktmäßig auf diesem Gebiet nicht nur für große Wohnungsverwaltungen, sondern auch für viele Hauseigentümer und Mieter in allen Städten des Ruhrgebiets tätig. Viele gerichtliche Auseinandersetzungen können bereits im Vorfeld durch präzise juristische Beratung vermieden werden.

Die Abrechnungsprobleme bei Nebenkosten, die Notwendigkeit des Zusammenlebens Tür an Tür verbindet das Mietrecht mit dem Wohnungseigentumsrecht..