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Werkstätten
Werkstätten sind Reparaturbetriebe und keine Rechtsberater.
Auch eine in Unfallsachen erfahrene Werkstatt kennt nicht die Einzelheiten der sich ständig entwickelnden und örtlich unterschiedlichen Rechtsprechung.
Neben dem Anspruch auf Erstattung der reinen Reparaturkosten bestehen meist weitere Ansprüche.
Der vermeintlich einfache und billige Weg der Unfallabrechnung über die Werkstatt führt
schnell dazu, daß berechtigte Ansprüche garnicht erst gestellt werden.
Grundsätzlich besteht eine Wahlfreiheit zwischen der Reparatur, der Ersatzbeschaffung und der sog. fiktiven Abrechnung. Nur die genaue Kenntnis der Rechtsprechung weist dem
Geschädigten den günstigsten Weg.
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