Im Falle einer Scheidung müssen - neben den steuer- und erbrechtlichen Auswirkungen - folgende Fragen bedacht und geklärt werden:
Leben Sie bereits länger als drei Jahre von Ihrem Ehepartner getrennt, wird Ihre Ehe auch ohne die Antworten auf oben gestellte Fragen geschieden. Gleichwohl wird es in den meisten Fällen ratsam sein, diese Fragen geklärt zu haben.
Sie werden sich im Scheidungsverfahren oder in anderen familienrechtlichen Verfahren anwaltlich vertreten lassen, wenn zu den oben genannten Fragen Anträge notwendig sind, d.h. wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über diese Fragen nicht mehr verständigen können. In diesem Fall werden die Streitpunkte durch das Gericht entschieden.
Sollte Ihre gemeinsame Gesprächsbereitschaft noch so gut funktionieren, dass Sie sich über die im Rahmen der Beratung genannten Fragen einigen können und sollte ein Trennungsjahr bereits vergangen sein, so wird nur noch eine Anwältin/ein Anwalt benötigt, um das Scheidungsverfahren durchzuführen. Einer der Ehepartner reicht dann über eine Anwältin/einen Anwalt die Scheidung ein, der andere stimmt diesem Scheidungsantrag formlos zu.
Eine solche einverständliche Scheidung ist indessen auch im Streitfalle zu erreichen:
Mit Hilfe einer Mediation können Sie gemeinsam die anstehenden Probleme und Streitpunkte lösen und so zu einer Einigung gelangen.
Sollte die Gesprächsbereitschaft auf beiden Seiten zwar vorhanden sein, aber der Gesprächsverlauf immer wieder scheitern an den Schwierigkeiten und grundlegenden Meinungsverschiedenheiten, die sich im Rahmen einer Scheidung existenziell verschärfen, so können Sie sich um eine fachkompetente Gesprächsbegleitung bei Ihrer Konfliktlösung ohne Richterspruch bemühen.
Diese Gesprächsbegleitung finden Sie dort, wo das Mediationsverfahren angeboten wird.
Weitere Informationen zur Mediation finden Sie hier.
Sie wollen diese Seite ausdrucken? Bitte benutzen Sie das PDF-Dokument Familienrecht.